Was ist der Titelschutz für Bücher?

Der Titel wird als sogenannter Werktitel für gedruckte Werke durch das deutsche Markengesetz (§5 und §15) geschützt.

  • Für dich bedeutet dies bei der Titelwahl deines Romans, dass der Titel unverwechselbar sein muss. Das Gesetz nennt dies „kennzeichnungskräftig“.
  • Das heißt, dass der Titel so gewählt werden muss, dass sich dein Werk eindeutig von einem anderen Titel zu unterscheidet und keine Verwechslungsgefahr besteht. Möchtest du dein Werk „Bis zum letzten Tag nennen“, darfst du das nicht. Dieser Titel existiert bereits und ist mit der Veröffentlichung automatisch geschützt. Damit darf kein Buch, Film oder Theaterstück diesen Namen ebenfalls führen.
  • Ein weiterer Punkt ist, dass du geschützte Markennamen nicht in deinen Titel aufnehmen darfst. „Mein BMW und ich“ ist daher als Titel nicht erlaubt, es sei denn, du hast dir schriftliche Erlaubnis des Rechteinhabers.

Wie schützt du deinen Titel?

Hast du dein Buch veröffentlicht, genießt dein Werk automatisch Schutz. Damit darf dieser Titel von niemand anderem genutzt werden, solange dein Buch bestell- und lieferbar ist.

  • Theoretisch kannst du deinen Werktitel vor deiner Veröffentlichung schützen. Dafür ist eine Titelschutzanzeige nötig. Diese Titelschutzanzeige kannst du online beim Deutschen Börsenblatt buchen. Der Schutz kostet zwischen 25 und 110 Euro. Dabei musst du jedoch einen Punkt beachten: Der Schutz gilt ab dem Tag der Buchung für sechs Monate. Ist dein Buch bis dahin nicht erschienen, erlischt deine Titelschutzanzeige.
  • Auf der Website des Börsenblatts des deutschen Buchhandels gibt es außerdem ausführliche Erklärungen rund um den Titelschutz.
  • Auch über den BuchMarkt kannst du einen Titelschutz beantragen. Dafür zahlst du (Stand Oktober 2020) eine Grundgebühr von 27,50 Euro zzgl. MwSt. plus 2,50 Euro je Titelschutzanzeige zzgl. MwSt.
  • Ohne vorab den Titel zu schützten, tritt der Titelschutz am Tag der Veröffentlichung ein.
  • Entscheide, ob es sinnvoll ist, für einen Schutz Geld auszugeben und vor allem, ob du innerhalb der sechs Monate dein Buch fertigstellen kannst. Bist du dir unsicher, ob du einen Titel verwenden darfst, solltest du dich an einen Anwalt wenden.

Wie findest du heraus, ob dein Wunschtitel bereits geschützt ist?

Recherchiere hier gründlich, damit dir später keine Abmahnung droht. Das sind die Anlaufstellen für deine Recherche:

Die letzten beiden Punkte sind ebenfalls wichtig, denn nicht jedes veröffentlichte Buch ist automatisch im VLB gelistet. Das betrifft zum Beispiel eBooks, die nur auf Amazon erhältlich sind. Diese benötigen keine ISBN und sind daher auch nicht im VLB aufgeführt. Trotzdem sind die Titel dieser Werke geschützt.

Wann endet der Titelschutz?

Nimmst du dein Buch vom Markt, erlischt der Schutz. Das heißt aber nicht, dass der Titel sofort wieder verwendet werden darf. Auch wenn das Gesetz hier keine eindeutige Aussage macht, wird in der Regel eine Frist von fünf Jahren genannt, bis der Titel frei verfügbar ist.

Fazit

Deinen Titel vorab zu schützen ist nicht zwingend notwendig, wenn du gründlich recherchierst. Hole dir bei Fragen grundsätzlich Rat beim Anwalt. Solltest du trotz guter Vorarbeit eine Abmahnung für deinen verwendeten Titel erhalten, suche dir auch hier sofort Rat bei einem Fachanwalt.

 

Die vier wichtigsten Rechtstipps für Selfpublisher findest du in einem weiteren Beitrag.