Impressum Buch – diese Angaben müssen rein

Jedes Buch, egal ob Druck oder als eBook, benötigt per Gesetz ein Impressum, das einige Pflichtangaben enthalten muss.

  • Diese Angaben sind nicht deutschlandweit, sondern je Bundesland geregelt. Die Informationen findest du übersichtlich in den Landespressegesetzen.
  • Einige Pflichtangaben sind jedoch immer gleich: Du musst deinen Namen und eine ladungsfähige Anschrift angeben. Ein Postfach reicht nicht aus. Schreibst du unter einem Pseudonym, reicht übrigens auch das nicht – du musst deinen richtigen Namen angeben. Hierfür gibt es zwei Ausnahmen: Hast du dein Pseudonym im Pass eintragen lassen, kannst du dieses angeben. Verwendest du einen zuverlässigen Pseudonymservice, der dich vertritt, kann diese Adresse samt deines Pseudonyms verwendet werden.
  • Verschiedene Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen verlangen zusätzlich auch den Namen und die Anschrift des Druckers. Hast du dich für epubli als Anbieter entschieden, kommt dieser Eintrag mit ins Impressum: Druck: epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin. Bist du dagegen bei Amazon KDP, kannst du auf die Angabe verzichten, da Amazon diese automatisch am Ende des Buches aufführt.
  • Bist du bei BoD oder Tredition, musst du deinen Namen und deine Anschrift nicht im Impressum angeben. Diese beiden Anbieter treten als Verlag auf und setzen ihre Anschrift ein. Das ist rechtlich wasserdicht.

Impressum Buch – das muss nicht angegeben werden

  • Da für jedes veröffentlichte Werk das Urheberrecht greift, musst du grundsätzlich keine Angaben zum “Copyright” machen. Auch musst du nicht extra darauf hinweisen, dass dein Werk nicht ohne dein Einverständnis kopiert werden darf. Es ist aber auch kein Problem, wenn du trotzdem darauf hinweist.
  • Verwendest du Texte, von denen du von den Rechteinhabern die Nutzungserlaubnis erhalten hast, dürfen diese Infos ebenfalls nicht fehlen. Falls nötig, gib im Impressum auch die Bildquellen an.
  • Angaben zu Lektorat/Korrektorat oder Covergestaltung sind freiwillig.
  • Es ist ebenfalls keine Pflicht, die ISBN anzugeben.
  • Genauso wenig ist es erforderlich, die Angabe zur Nationalbibliothek ins Impressum zu setzen. Was du jedoch tun musst, falls das nicht von deinem Selfpublishing-Partner erledigt wird, ist die Pflichtexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinung bei der Nationalbibliothek abzuliefern. eBooks lieferst du per Dateiupload online ab. Gut zu wissen: Gedruckte Bücher musst du erst an die Nationalbibliothek schicken, sobald du 25 Bücher verkauft hast.
  • Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, gib deine Homepage oder Social Media Kontaktdaten an. So können dich interessierte Leser leichter erreichen und dir folgen.

Worauf du vor der Veröffentlichung noch achten musst, liest du in einem weiteren Beitrag.