Pflichtexemplare Deutsche Nationalbibliothek: Die DNB (Deutsche Nationalbibliothek) sammelt sämtliche Bücher (Druck oder eBook) von Autoren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Zunächst einmal bist du als Autor dazu verpflichtet, deine Bücher an die DNB zu liefern. Dabei spielt es keine Rolle, ob deine Bücher in Deutsch oder einer anderen Sprache erscheinen, sie eine ISBN besitzen oder privat verlegt werden. Es gibt jedoch auch eine Ausnahme für gedruckte Bücher. Darauf musst du achten:

  1. eBooks kannst du unproblematisch online an die DNB verschicken. Hierzu registrierst du dich auf der Webseite der DNB. Sobald das erledigt ist, loggst du dich ein. Um eBooks abliefern zu können musst du nun noch die Freischaltung für die Ablieferung von Netzpublikationen beantragen. Den Menüpunkt findest du nach dem Login im rechten Menü unter dem Punkt “Freischaltung beantragen für”. Nach erfolgter Freischaltung steht dir in deinem Benutzerkonto ein Webformular zur Ablieferung von Netzpublikationen zur Verfügung. Hier wählst du unter Art der Netzpublikation “Monografie” aus und folgst anschließend den Anweisungen. Jedes eBook ist ablieferungspflichtig – auch wenn es “nur” bei Amazon veröffentlicht wurde.
  2. Für gedruckte Bücher besteht grundsätzlich auch Ablieferungspflicht – allerdings erst, sobald du als Selfpublisher von einem Titel 25 Exemplare verkauft hast. Trifft dieser Fall ein, sendest du zwei Exemplare an die DNB. Es reicht, wenn du ein formloses Schreiben dazulegst, zum Beispiel: Anbei die Pflichtexemplare. Lebst du in den neuen Bundesländern oder Nordrhein-Westfalen, sendest du die Bücher an Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig. Für alle anderen Bundesländer gilt die Adresse: Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main.
  3. Zusätzlich zu den Pflichtexemplaren für die DNB musst du außerdem ein oder zwei Exemplare an die jeweilige Landesbibliothek senden. Welche für dich zuständig ist, und wie viele Bücher geliefert werden müssen, findest du in dieser Wiki-Liste.
  4. Natürlich gibt es zur Ablieferung auch ein Gesetz. Die komplette Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek kannst du hier nachlesen.
  5. Veröffentlichst du bei einem Print-on-Demand-Anbieter, gibt es verschiedene Firmen, die die Anlieferung kostenfrei für dich übernehmen. Das sind zum Beispiel BoD oder epubli.
  6. Bei Fragen stehen dir die Mitarbeiter bei der DNB zur Verfügung. Ich habe bisher immer rasch und freundlich Antwort bekommen. Als ich beispielsweise aus völliger Ahnungslosigkeit bei meiner ersten eigenen Ablieferung eine falsche Info bei der Organisationszugehörigkeit eingegeben hatte und sich diese Eingabe zu meinem Schrecken nicht mehr ändern ließ, hat mir eine Mitarbeitern sofort geholfen und den Eintrag für mich abgeändert.

Die 4 wichtigsten Rechtstipps für Selfpublisher findest du im nächsten Beitrag.