Das Urheberrecht: Zusammenfassung für Autoren

Das Urheberrecht schützt im Falle von Autoren das geistige Eigentum. Auch Bilder oder Musikstücke fallen unter das Urheberrecht. Dein Werk ist geschützt, und darf von anderen nicht ohne deine Einwilligung verwendet werden.

Worauf musst du achten, um keine Rechte anderer Urheber zu verletzen?

  • Achte darauf, dass du deine eigenen Formulierungen verwendest. Das unerlaubte Kopieren von Texten ist strafbar.
  • Das gilt genauso auch für Liedtexte oder Übersetzungen. Beispielsweise: Gibt es einen Text nur in englischer Sprache, kannst du nicht einfach hergehen, diesen ins Deutsche übersetzen und verwenden. Verwende auf keinen Fall Liedtexte im Original.
  • Auch Bilder, die du ohne Erlaubnis verwendest, bilden den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung.
  • Ausnahmen sind die sogenannten CC-Lizenzen (Creative Commons). Hier hat der Urheber die Nutzungsrechte freigegeben. Das ist beispielsweise bei Bilddatenbanken wie Unsplash der Fall. Allerdings lauern auch hier Fallstricke. Es gibt verschiedene Lizenzmodelle. Achte darauf, ob du den Urheber nennen musst, oder ob die Dateien auch zur kommerziellen Nutzung verwendet werden dürfen.
  • Du darfst Zitate verwenden. Hier muss aber die genaue Quelle genannt werden. Ich rate dazu, im Zweifel darauf zu verzichten. Urheberrechtsverletzungen können teuer werden.

Weitere Punkte des Urheberrechts

Suchst du nach einem Selfpublishing-Anbieter, werden dir außerdem folgende Unterpunkte des Urheberrechts begegnen:

  • Das Verwertungsrecht, welches du bei der Veröffentlichung dem Selfpublishing-Anbieter übergibst, damit es ihm erlaubt ist, deine Bücher zu vervielfältigen.
  • Das Nutzungsrecht legt obendrein fest, wie deine Werke von wem verwendet werden dürfen. Beispiel: Verkaufst du dein eBook, musst du den Händlern die Erlaubnis erteilen, dein Werk zu speichern. Das Nutzungsrecht gilt in der Regel so lange, bis du den Vertrag mit dem Anbieter kündigst. Dafür, dass du das Recht auf Nutzung einräumst, erhältst du ein Honorar, z. B. je verkauftem Buch.
  • Das Urheberrecht kannst du nicht vollständig an andere Personen oder Organisationen abtreten. Dies ist zu deinem Schutz. Ein Vertrag, der von dir die Abtretung sämtlicher Rechte verlangt, ist somit nicht rechtens. Der § 29 UrhG besagt: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen. Hierfür gibt es das bereits oben genannte Nutzungsrecht.

Ist das Urheberrecht in der Dauer beschränkt?

Ja, bis maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers besteht Schutz für das Werk. Danach ist es gemeinfrei. Das bedeutet, du darfst gemeinfreie Werke ohne eine gesonderte Genehmigung unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen.

Im nächsten Beitrag erfährst du, auf welche vier Punkte du vor der Veröffentlichung achten musst.